Hintergrundlinien für den Seitentitel

Vererben und Schenken

Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Die Übertragung des Familienvermögens an die nächste Generation und dabei nach Möglichkeiten Steuern zu sparen, ist eine Herausforderung, bei deren Bewältigung wir Sie gern unterstützen.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die durch rechtzeigite Beratung und Planung minimiert oder gar vermieden werden kann. Hier kommen wir ins Spiel: Bei der Bewältigung dieser Herausforderung stehen wir Ihnen gerne vertrauensvoll zur Seite.

Da wir alle nicht wissen, wann der Erbfall eintritt, kann man gar nicht früh genug damit beginnen, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen: 

  • Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, was nach Ableben steuerlich, wirtschaftlich, zwischenmenschlich und auch rechtlich passiert? 
  • Ist Ihr Ehegatte ausreichend versorgt? 
  • Wie sollen Ihre Kinder berücksichtigt werden? 
  • Kann der Betrieb fortgeführt werden? 
  • Was muss beachtet werden, damit das Finanzamt nicht noch Jahre später nachträglich Erbschaft- oder Schenkungsteuer fordert? 

Wir übernehmen für Sie:

  • Bestansdsaufnahme Ihrer Vermögenswerte und Schulden 
  • Erstellung von Gestaltungsalternativen 
  • Vorläufige Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Begleitung bei der Umsetzung der Alternativen 
  • Besprechungen mit Notar, Rechtsanwalt, Kreditinstituten, Versicherungen etc. 
  • Prüfung von Testamenten natürlicher Personen hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen 
  • Beratung zu Fragen von Erben und Schenken 

Wie bestimmt sich meine Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer?

Am Tag der Schenkung bzw. am Tag der Erbschaft wird die wirtschaftliche Bereicherung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt. Die konkrete Höhe der Erbschaftsteuer hängt von den zu gewährenden Freibeträgen sowie den Steuersätzen des Beschenkten ab. Die Steuersätze sind abhängig von den Steuerklassen und dabei progressiv gestaffelt. Sowohl der persönliche Freibetrag als auch der Steuersatz stehen im Zusammenhang mit dem persönlichen Verwandtschaftsbeziehung zum Zuwendenden bzw. Erblasser.

In welcher Steuerklasse befinde ich mich zum Schenker?

Steuerklasse IEhepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder
Steuerklasse IIGeschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder und Stiefeltern
Steuerklasse IIIAlle Nicht-Verwandten, die eine Schenkung erhalten

 

Welcher Steuersatz gilt für mich?

Wert des steuerpflichtigen
Erwerbs bis einschließlich
Steuersatz in Steuerklasse
EuroIIIIII
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

 

Wie hoch sind meine Freibeträge bei einer Schenkung bzw. bei einer Erbschaft?

Ehepartner500.000 Euro
Kinder400.000 Euro
Enkel200.000 Euro
Eltern100.000 Euro
alle anderen Personen20.000 Euro

 

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen optimieren!